Der ganz normale Portierungs-Wahnsinn…
…könnte man meinen, wenn man nicht weiß, wie eine Rufnummer mitgenommen wird. Experten werde ich mit dem Post sicher nichts Neues schreiben. Alle Anderen können aber gern weiterlesen, denn man wechselt ja nun nicht andauernd den Anbieter. Also ich zumindest nicht!
Portierung ist nicht gleich Portierung. Und nachdem mein Wechsel zu congstar geklappt hat, hier nun meine Erfahrungen. Ich bin von CallYa gewechselt, also Portierung mit Prepaid. Bei Prepaid dürft ihr weder bei der normalen noch bei der vorzeitigen Portierung bei Vodafone kündigen! Der Weg geht ausschließlich über die Verzichtserklärung! Handschriftliche Änderungen sind ohne Wirkung. Würdet ihr kündigen, führt dies zur sofortigen Deaktivierung eurer CallYa, einmal deaktiviert, kann nicht mehr portiert werden. Und selbst wenn ihr doch schon mit der 30 Tage Kündigungsfrist, die es bei CallYa eigentlich gibt, gekündigt, geht es ohne die Verzichtserklärung nicht weiter. Ihr könnt euch beim neuen Anbieter die Bestellung MIT Rufnummernmitnahme sparen, solange euch die Bestätigung von Vodafone nicht vorliegt. Oft gibt’s die nur als SMS. Die meisten Anbieter wollen aber eine schriftliche Bestätigung haben. Damit eurem Portierungswunsch stattgegeben wird, müsst ihr auf der CallYa wenigstens noch die 30 Euro Portierungsgebühr als Guthaben haben. Kann Vodafone die Gebühr nicht belasten, wird die Portierung abgelehnt.
Portierung mit Postpaid. Da es sich bei Postpaid um einen Laufzeitvertrag handelt, müsst ihr den Vertrag ordentlich fristgerecht kündigen. Wartet auch hier die Bestätigung des Altanbieters ab. Danach bestellt ihr beim neuen Anbieter am Einfachsten Online MIT Rufnummernmitnahme. Und dann sollte es eigentlich schon laufen, die Portierungsgebühr wird auf der Mobilfunkrechnung beim Altanbieter belastet. Bei Postpaid Verträgen ist eine Portierung auch dann noch möglich, wenn SIM schon deaktiviert, maximal 30 Tage nach Deaktivierung.
Eine besondere Form der Portierung stellt die Portierung mit Postpaidvertrag VOR Ablauf der Laufzeit dar. Dies ist seit Mai 2012 möglich. Das heißt: Ihr könnt eure Rufnummer aus einem laufenden Vertrag heraus zu einem neuen Anbieter portieren, müsst aber natürlich eure Vertragsverpflichtungen bis zum Laufzeitende beim Altanbieter erfüllen. In dem Fall würde euch der Altanbieter eine neue Nummer zuweisen und eure „alte“ Nummer kann schon zum neuen Anbieter portiert und dort genutzt werden. Ihr müsst eine vorzeitige Portierung bei eurem Altanbieter anzeigen, als auch beim neuen Wunschanbieter erfragen, ob sie überhaupt schon nach den Neuerungen durch die TKG-Novelle 2012 und die Festlegung der BNetzA vom 18.05.2012 portieren können. Im Moment geht es da noch ein bissle drunter-und-drüber, die Anbieter wissen das wohl oft selbst noch nicht so genau. Deswegen entwickelt die Bundesnetzagentur ein Interimsverfahren, indem der Ablauf vereinfacht werden soll. Genauere Informationen dazu, gibt’s direkt auf der Webseite der BNetzA.
Allgemein ist noch festzuhalten, dass nur Nummern portiert werden, die auch auf euch registriert sind. Achtet also peinlich genau darauf, dass Prepaid/Postpaid-Vertragsdaten der zu portierenden Nummer mit den Daten für das Portierungsbegehren beim Neuanbieter übereinstimmen! Wenn nicht, wird die Portierung also Rufnummernmitnahme grundsätzlich (erst mal) abgelehnt! Ihr könnt die Daten dann natürlich noch nachträglich korrigieren, wenn fristgerecht, aber macht natürlich zusätzlich unnötig Arbeit. Nachträglich auf bereits aktive SIM-Karten kann nicht portiert werden, wenn ihr beim neuen Anbieter also erst OHNE Rufnummernmitnahme bestellt habt. Und euch später dann überlegt, „oh man, ich will meine Nummer doch mitnehmen.“ Sucht euch am Besten einen neuen Anbieter, der für die Rufnummernmitnahme einen Bonus gibt, dann tut die Portierungsgebühr nicht so weh.